1248 Nachdem im Jahre 1247 Boleslaw seinen Bruder Heinrich (III.) schon mehrfach zur gemeinsamen Ausstellung von Urkunden herangezogen hatte, theilte er das Land nun nach dem Testamente des Vaters (wie das oben zum Jahre 1242 über Mesko Berichtete zeigt) so, dass er Breslau behielt, Heinrich aber, der wahrscheinlich in diesem Jahre mündig wurde, Liegnitz und Glogau bekam. Die zwei anderen Brüder, Wladyslaw und Konrad, waren zum geistlichen Stande bestimmt (jener studirte in Padua, dieser in Paris), und es sollte Wladyslaw mit Heinrich, Konrad mit Boleslaw gemeinsam regieren, auch diese beiden Paare nur unter einander erben. Boleslaw begiebt sich mit seiner Mutter, Herzogin Anna und dem Bischof Thomas nach Liegnitz, um das Land seinem Bruder zu übergeben, vielleicht durch eine Empörung des mit ihm unzufriedenen Adels, der ihn sogar unter dem Vorgeben, es geschähe auf Heinrich's Antrieb, gefangen nahm, gedrängt. Chr. Polono-Siles. f. 569. Wenn Stenzel (Anm. 77 zu Seite 35 des Gründungsb. v. Heinrichau u. Anm. 29 zu Ss. rer. Siles. I. 29) die erste Theilung schon in's Jahr 1246 setzen zu müssen glaubt, woran schon Glatzel (Vorstudien zur Regierungsgeschichte Heinrich's IV. Glatzer Gymn.-Progr. 1864, 5 flf.) Anstoss genommen hat, so veranlasst ihn dazu eingeständlich eigentlich nur die oben unter No. 645 angeführte Urkunde, und nachdem diese, wie wir sahen, aus mannichfachen Gründen für höchst verdächtig angesehen werden muss, fällt jeder Grund für jene Annahme weg. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |